1. Welches Bildungsziel verfolgt das BKFH?

Das einjährige Kaufmännische Berufskolleg zum Erwerb der Fachhochschulreife (BKFH) ist ein Weiterbildungsangebot auf dem zweiten Bildungsweg für Interessenten mit mittlerem Bildungsabschluss und einer abgeschlossenen kaufmännischen Berufsausbildung. Die einjährige Ausbildung an einer Vollzeitschule hat zum Ziel, die Schülerinnen und Schüler mit einer breiten Allgemeinbildung und vertieften berufsbezogenen Kenntnissen auf ein Hochschulstudium vorzubereiten oder eine Berufsausbildung zu ermöglichen, welche die Fachhochschulreife zur Voraussetzung hat.

2. Welche Voraussetzungen müssen zur Aufnahme erfüllt sein?

Bewerber müssen zwei Voraussetzungen für die Aufnahme in das Kaufmännische Berufskolleg Fachhochschulreife erfüllen:

1. Mittlerer Bildungsabschluss:

  • Realschulabschluss oder
  • Fachschulreife oder
  • Versetzung in die Klasse 11 des 9-jährigen Gymnasiums oder
  • Versetzung in die Klasse 10 des 8-jährigen Gymnasiums oder
  • der Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstandes.

2. Berufsausbildung:

  • eine abgeschlossene, mindestens 2-jährige kaufmännische Berufsausbildung in einem anerkannten oder gleichwertig geregelten Ausbildungsberuf oder
  • eine kaufmännische schulische Berufsausbildung (eventuell in Verbindung mit einem Berufspraktikum) oder
  • eine kaufmännische Berufsausbildung in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis.
  • Der Berufsausbildung ist eine einschlägige, für das Berufskolleg förderliche kaufmännische Berufserfahrung von mindestens fünf Jahren gleichgestellt.

3. Gibt es ein Auswahlverfahren?

Ein Auswahlverfahren ist durchzuführen, wenn nicht alle Bewerberinnen und Bewerber, welche die Aufnahmevoraussetzungen erfüllen, in das Kaufmännische Berufskolleg Fachhochschulreife aufgenommen werden können.

4. Welche Fächer enthält die Stundentafel im BKFH?

1.

Pflichtbereich

1.1

Allgemein 

 

Religionslehre

1

 

Deutsch

4

 

Geschichte mit Gemeinschaftskunde

2

 

Englisch

6

 

Mathematik

6

 

Physik

2

 

Informatik

2

1.2

berufsbezogenes Schwerpunktfach

 

Wirtschaft

7

1.3

Projektarbeit

2

2.

Wahlbereich

---

     

gesamt

 

32 h

 

5. Gibt es eine Probezeit?

Alle Schülerinnen und Schüler werden zunächst auf Probe aufgenommen. Die Klassenkonferenz entscheidet auf Grund der Noten des Halbjahreszeugnisses über das Bestehen der Probezeit. Die Probezeit ist bestanden, wenn die Noten des Halbjahreszeugnisses den Anforderungen der Abschlussprüfung entsprechen. Wer die Probezeit nicht bestanden hat, muss das Berufskolleg zum Schulhalbjahr verlassen.

6. Welchen Umfang hat die Abschlussprüfung im BKFH?

Am Ende des Schuljahres sind in den vier Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik und Wirtschaft schriftliche Prüfungsarbeiten anzufertigen. Die mündliche Prüfung kann sich auf alle maßgebenden Fächer, außer Religionslehre und Projektarbeit, erstrecken. Jede Schülerin/jeder Schüler wird in mindestens einem Fach mündlich geprüft.

7. Welchen Abschluss erwirbt man im BKFH?

Wer die Abschlussprüfung bestanden hat, erhält das Zeugnis der Fachhochschulreife (bundesweite Anerkennung).

8. Welche Möglichkeiten bieten sich den Absolventen des BKFH?

Durch die bundesweite Anerkennung des BKFH-Abschlusses erwirbt man die Berechtigung zum Studium an Hochschulen für angewandte Wissenschaften in ganz Deutschland.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Absolventinnen und Absolventen in das zweite Jahr der Wirtschaftsoberschule einsteigen und dadurch die Allgemeine Hochschulreife erwerben.

9. Wie erfolgt die Bewerbung für einen BKFH-Schulplatz?

Die Bewerbung ist bis zum 1. März eines Jahres in der Julius-Springer-Schule schriftlich einzureichen. Für das Schuljahr 2023/2024 sind weiterhin Bewerbungen möglich. Hierfür steht ein Bewerbungsformular auf unserer Homepage bereit, welches vollständig auszufüllen ist. Des Weiteren sind der Bewerbung alle notwendigen Anlagen beizufügen!

Gehen Bewerbungsanträge zu einem späteren Zeitpunkt bei uns ein, können Schulplätze evtl. nur noch in einem Nachrückverfahren vergeben werden. Über den Bewerbungsantrag und die Vergabe eines Schulplatzes entscheidet der Schulleiter.

10. Welche Anlagen muss eine Bewerbung enthalten?

Folgende Anlagen sind dem Bewerbungsformular beizufügen:

  • Lückenloser tabellarischer Lebenslauf über den bisherigen schulischen und beruflichen Werdegang.
  • Beglaubigtes Zeugnis über den Mittleren Bildungsabschluss (eine einfache Kopie reicht nicht aus!)

Falls Sie Ihre Ausbildung bereits abgeschlossen haben:

  • Ein beglaubigtes Zeugnis über die abgeschlossene Berufsausbildung („Kammerzeugnis“, z. B. IHK-, HWK-, OFD- oder RP-Zeugnis; eine einfache Kopie reicht nicht aus!)

Falls Sie sich derzeit noch in der Ausbildung/ Berufsschule befinden:

  • Eine einfache Kopie des letzten Berufsschulzeugnisses (ggf. Jahres- oder Halbjahreszeugnis)

Sofern die geforderten Zeugnisse zum Bewerbungstermin noch nicht vorgelegt werden können, sind diese unverzüglich nachzureichen!

11. Wo kann ich mich bei weiteren Fragen informieren bzw. beraten lassen?

Jedes Jahr im Januar findet ein Informationsabend zum Berufskolleg an der Julius-Springer-Schule statt. Der Termin wird auf der Homepage bekannt gegeben (www.springer-schule.de/bk).

Weitere Informationen oder Beratung für das einjährige BKFH erhalten Sie bei Frau Kerstin Sedlatschek.

06221 58410-200 (Sekretariat)
06221 58410-214 (Abteilung Berufskolleg)