Im Seminar über Ladendiebstahl, das im Polizeirevier Rohrbach stattfand, wurden mehrere wichtige Aspekte für Kleinunternehmer zum Thema Diebstahl in verschiedenen Geschäften besprochen. Dabei ging es um die Vorgehensweise sowohl seitens der Mitarbeiter in den Geschäften als auch der Polizei, die verschiedenen rechtlichen Rahmenbedingungen sowie verschiedene Präventionsmaßnahmen.
Das erste Thema war eine allgemeine terminologische Erklärung dessen, was ein Diebstahl ist – nämlich schlichtweg die widerrechtliche Entwendung fremden Eigentums. Um dieses Thema aus unternehmerischer Sicht besser zu verstehen, zeigte uns der Beamte die verschiedenen Ursachen für Inventurdifferenzen auf, wobei 51 % dieser Differenzen auf Diebstähle im Geschäft zurückzuführen sind.
Allein im Jahr 2023 beliefen sich die Verluste durch Ladendiebstahl auf ca. 4,1 Milliarden Euro. Diese Zahl ist seit dem Ende der Coronavirus-Pandemie stark gestiegen. Daher ist die Bekämpfung dieses Problems in den letzten Jahren nicht nur für deutsche Unternehmen, sondern auch für die Polizei von großer Bedeutung geworden.
Ein weiterer Punkt des Seminars war die Erklärung verschiedener Merkmale von Personen, die Diebstähle begehen. In diesem Zusammenhang wurden verschiedene Aspekte behandelt, wie die korrekte Einschätzung einer Person, die gerade einen Diebstahl begeht, sowie die Unterschiede zwischen Ersttätern (die weniger organisiert sind, nervös wirken und aus Angst vor Entdeckung angespannt handeln) und professionellen Dieben (die in der Regel in Gruppen arbeiten, um Ablenkungen zu schaffen, und Hilfsmittel wie modifizierte Kleidung nutzen, um den Diebstahl zu erleichtern).
Ein wichtiger Punkt war auch, welche Handlungen gesetzlich erlaubt oder verboten sind, wenn man versucht, einen Diebstahl zu verhindern oder den Täter zu konfrontieren. Es wurde erläutert, welche Maßnahmen ein Mitarbeiter ergreifen darf, um die Flucht des Diebes zu verhindern (z. B. Festhalten oder Blockieren der Person) und welche Handlungen ausschließlich der Polizei vorbehalten sind (z. B. das Durchsuchen von Taschen oder Koffern). Das Wichtigste dabei ist, die eigene Gesundheit und Sicherheit nicht zu gefährden. Daher wird generell empfohlen, jegliche aggressive Konfrontation zu vermeiden. Zudem darf eine Festsetzung nur erfolgen, wenn die Tat gerade begangen wird (frischer Tat).
Das weitere Vorgehen nach der Festsetzung des Diebes ist ebenfalls von entscheidender Bedeutung. Grundsätzlich sollte die Person nach ihrem Ausweis und ihrer Adresse gefragt werden. Wenn sie kooperiert und die Identitätspapiere freiwillig vorzeigt, ist es nicht zwingend erforderlich, die Polizei zu rufen. Falls sie sich jedoch weigert, diese Informationen preiszugeben, muss die Polizei eingeschaltet werden, um eine Untersuchung ihrer Sachen durchzuführen und ihre persönlichen Daten aufzunehmen.
Darüber hinaus verfügt jedes Unternehmen über ein Diebstahlformular, das ausgefüllt werden muss. Dieses enthält Angaben zum Täter, zur verantwortlichen Person im Geschäft (Marktleiter, Vertreter oder der Mitarbeiter der den Diebstahl entdeckt hat), eine detaillierte Beschreibung der gestohlenen Artikel mit der jeweiligen Summe in Euro, den Zeitraum, in dem der Diebstahl entdeckt wurde, sowie eine möglichst genaue Beschreibung der Situation. Es ist wichtig, nur Informationen anzugeben, die sicher erinnert werden können, da ungenaue oder widersprüchliche Angaben im Falle eines Gerichtsverfahrens zugunsten des Diebes ausgelegt werden könnten.
Abschließend wurden verschiedene Maßnahmen zur Diebstahlprävention besprochen. Dazu gehören unter anderem eine verbesserte Sicht von der Kasse aus in den Verkaufsraum, die Vermeidung von toten Winkeln, Überwachungskameras, die Implementierung von Klebesicherungen, die Platzierung teurer Produkte in Vitrinen oder an Orten mit ständiger Aufsicht sowie weitere Sicherheitsvorkehrungen.
Francisco X. Estrella Perez